Kosten
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Wenn Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungstarifes mitversichert ist, übernimmt Ihre Privatversicherung die Kosten der Psychotherapie. Es lohnt sich daher, ihren Vertrag genau zu prüfen und bereits im Vorfeld mit ihrer Versicherung abzuklären, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird.
Das Honorar pro Therapiesitzung ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ) geregelt.
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Selbstverständlich haben sie auch die Möglichkeit die Behandlungskosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Die Vorteile dabei sind, dass keinerlei Antragsformalitäten erforderlich sind und somit ein direkter Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung möglich ist. Für eine Therapiesitzung und für eine Beratung fällt ein Honorar in Höhe von 135 € an. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
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Gerne würden ich Ihnen, als gesetzlich Versicherter/em einen Therapieplatz anbieten. Als Privatpraxis kann ich allerdings nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des sog. ‘Kostenerstattungsverfahrens’, die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie nachweislich keinen Behandlungsplatz in einer KV- Vertragspraxis bekommen können. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung erhalten Sie von ihrer Krankenkasse und können gerne auch bei mir nachfragen.